Förderprogramm: Stadtwerke Kaarst - Förderprogramm Gas
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Erdgas-Blockheizkraftwerke
- Erdgas Brennwertheizungen
- Erdgas-Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen in Kombination mit einer Erdgasheizung
- Solarthermieanlagen für eine bestehende Erdgasheizung
- hydraulischer Abgleich
- elektronische Heizkörperthermostate.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Personen im Gasgrundversorgungsgebiet.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- 333 Euro für ein Erdgas-Blockheizkraftwerk
- 100 Euro für eine Erdgas Brennwertheizung
- 100 Euro für eine Erdgas-Wärmepumpe
- 100 Euro für eine Solarthermieanlage in Kombination mit einer Erdgasheizung
- 100 Euro für eine Solarthermieanlage für eine bestehende Erdgasheizung
- 50 Euro für einen hydraulischen Abgleich
- 25 Euro für mindestens 3 elektronische Heizkörperthermostate.
- Voraussetzung: Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der/die Kund*in für 24 Monate Erdgas von der Stadtwerke Kaarst GmbH bezieht.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0203/540-231, 0800 1 99 99 60
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-kaarst.de
Internet: www.stadtwerke-kaarst.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
BHKW | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Wärmepumpe | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Hydraulischer Abgleich | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser