Förderprogramm: proKlima Hannover - Förderangebote Solarstrom
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- DachVollToll für Bestandswohngebäude
- SolarStrom-Fassade für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
- SolarGrünDach für Wohngebäude (Bestand und Neubau) und Nichtwohngebäude.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen und juristische Personen des privaten Rechts.
- Die Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen die Städte Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Hemmingen und Ronnenberg.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- DachVollToll: je Wohngebäude 100 Euro/kWp, maximal 3.000 Euro (mindestens 2 kWp je Wohngebäude)
- SolarStromFassade: je Gebäude mit fassadenintegrierten PV-Modulen 300 Euro/kWp, maximal 9.000 Euro bzw. je Gebäude mit Standard-PV-Modulen vor der Fassade 100 Euro/kWp, maximal 3.000 Euro. Die Mindest-PV-Leistung muss jeweils 2 kWp je Wohngebäude betragen.)
- SolarGrünDach: Solarstrom je Kilowatt Peak 200 Euro/kWp, maximal 6.000 Euro (mindestens 2 kWp je Wohngebäude) und Solarwärme 40 Euro/m², maximal 6.000 Euro (je Gebäude m²-Bezug: Kollektoraperturfläche).
- Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist erlaubt, sofern die Summe aller in Anspruch genommenen Förderungen die nachgewiesenen förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
- Bei Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst proKlima maximal bis zum möglichen Kumulierungshöchstsatz nach BEG.
Kontakt zur Antragstelle:
proKlima - Der enercity-Fonds
Ihmeplatz 2
30449 Hannover
Telefon: 0511/430-1970
Fax: 0511/430-2170
E-Mail-Adresse: proklima@enercity.de
Internet: www.proklima-hannover.de
Kontakt zum Fördergeber:
siehe Antragsstelle
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung