Förderprogramm: Stadtwerke Krefeld - Wärmepumpe
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation einer Wärmepumpe.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümer*innen im Krefelder Stadtgebiet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt für erdgasbetriebene Wärmepumpen 500 Euro sowie für strombetriebene Wärmepumpen 250 Euro (maximale Leistungsstärke 50 kW).
- Voraussetzung: Der/die Antragstellende verpflichtet sich zum Abschluss eines Stromlieferungsvertrages für Wärmepumpen mit der SWK ENERGIE GmbH für zwei Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
SWK ENERGIE GmbH
- Energieberatung -
St. Töniser Straße 124
47804 Krefeld
Telefon: 02151/98 22 00
Fax: 02151/98 33 22 00
E-Mail-Adresse: energieberatung@swk.de
Internet: www.swk.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung