Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Kommunales Energiesparprogramm, Einzelmaßnahmen
Was wird gefördert?
Gefördert werden wärmedämmende Einzelmaßnahmen und Verbesserungsmaßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags einer Fachfirma. Gefördert werden unter Beachtung der Mindeststandards:
- Fassade, Dach und Fenster
- Heizung, Thermische Solaranlage und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage).
- Als Kombinationen von Einzelmaßnahmen sind die Kombination von Fassade und Fenster sowie Kombination aller Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung förderfähig.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden :
- natürliche Personen und Personengemeinschaften (private Gebäudeeigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
- Contractinggebende: Im Falle des Contractings für Bauteile ist die Vertragslaufzeit auf mindestens 10 Jahre festzusetzen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Fördersätze:
- Zuschuss für Fassade: 20 Euro/m² Bauteilfläche (U-Wert bis maximal 0,24 W/m²K), 40 Euro/m² Bauteilfläche (U-Wert bis maximal 0,20 W/m²K) und +20 Euro/m² Bauteilfläche für das Versetzen von Fenstern in die neue Dämmebene oder bündig zur Außenwand (mit UW bis maximal 0,85 W/m²K)
- Zuschuss für Flach, Steil- und Schrägdäch: 50 Euro/m² Bauteilfläche (U-Wert bis maximal 0,14 W/m²K)
- Zuschuss Fenster (Glas einschl. Rahmen): 100 Euro/m² Bauteilfläche (Uw-Wert bis maximal 0,85 W/m²K)
- Zuschuss Heizung: 1.500 Euro je Wohnung bei der Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung (ausgenommen Öl-Heizungen) im gesamten Gebäudeb) sowie 2.000 Euro je Gebäude für Solarthermie oder den Einsatz von Umweltwärme, Nah-/Fernwärme oder Holzpellets (mit Staubfilter)
- Zuschuss Thermische Solaranlage: 0,40 Euro x jährlicher Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage): 6.000 Euro je Anlage, 2.000 Euro je weiterem angeschlossenen Gebäudebei Versorgung von mehr als einem Gebäude über ein Nahwärmenetz.
- Ökologische Dämmung der Fassade: +20 Euro/m² Bauteilfläche
- Ökologische Dämmung des Daches: +35 Euro/m² Bauteilfläche
- Holz-oder Holz/Alufenster: +40 Euro/m² Bauteilfläche.
- Zuschüsse aus Förderprogrammen zur Stadtsanierung und Stadtentwicklung sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Dies gilt auch für städtische Förderprogramme des Wohnungsbaus und des Bestandserwerbs.
- Förderprogramme des Bundes und des Landes zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung können mit dem kommunalen Energiesparprogramm (ESP) kumuliert werden.
- Eine erneute Förderung von sanierungsbedürftigen Bauteilen und technischen Gebäudeanlagen über das kommunale Energiesparprogramm ist nur möglich, sofern die erste städtische Auszahlung vor mindestens 15 Jahren erfolgt ist.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Liegenschaften und Wohnen
Heustraße 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711/216-91372, -91376
Fax: 0711/216-91494
E-Mail-Adresse: energiesparprogramm@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | BHKW | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser