Förderprogramm: Stadt Neuburg an der Donau - Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz, Wärmepumpen
Was wird gefördert?
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen für die Bereitstellung von Warmwasser und des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind:
- Erd- und Grundwasserwärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 im Neubau bzw. mindestens 3,8 im Gebäudebestand aufweisen.
- Die Jahresarbeitszahl von Luftwärmepumpen muss mindestens 3,5 betragen.
- Die Wärmepumpe muss über einen Strom- und Wärmemengenzähler verfügen.
- Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist nachzuweisen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Neuburg haben. Der/die Antragstellende ist der Eigentümer*in des Gebäudes.
- Auch Vereine und Stiftungen mit Sitz in Neuburg können einen Förderantrag stellen.
- Das Gebäude muss sich in der Stadt Neuburg an der Donau befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt für Erdwärmepumpen 1.000 Euro, Grundwasserwärmepumpen 1.000 Euro und Luftwärmepumpen 500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neuburg an der Donau
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Rathaus - Karlsplatz A 12
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-219
Fax: 08431/55-203
E-Mail-Adresse: umwelt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neuburg an der Donau
Rathaus - Karlsplatz A 12
Postfach 17 40
86633 Neuburg an der Donau
Telefon: 08431/55-0
Fax: 08431/55-329
E-Mail-Adresse: stadt@neuburg-donau.de
Internet: www.neuburg-donau.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Wärmepumpe | label_waermepumpe | label_waermepumpe_wasser | label_waermepumpe_luft