BAFA-Förderung: Alle Förderprogramme für die energetische Modernisierung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung sowie Energieberatung für Wohngebäude. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Infos zur BEG-Förderung vom BAFA. Und mit dem FördermittelCheck können Sie alle passenden Förderprogramme für Ihr Vorhaben finden:

FördermittelCheck: Förderungen finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Zuschüsse für Heizungstausch und erneuerbare Energien, Heizungsoptimierung, Gebäudehülle, Lüftungsanlagen, Smart Home und Energieberatung
  • Zuschüsse sind immer an Bedingungen geknüpft
  • Förderanträge müssen vor Beginn der Umsetzung gestellt werden
  • einige BEG-Förderungen vom BAFA mit KfW-Förderungen kombinierbar, nicht jedoch mit Steuerermäßigungen

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine sogenannte „Bundesoberbehörde“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es übernimmt einige wichtige administrative Aufgaben des Ministeriums – wie die Vergabe von Fördermitteln. So fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Förderprogramme des Bundes zur Gebäudesanierung. BEG-Förderungen werden über das BAFA als Zuschuss zu den anfallenden Kosten für eine geförderte Maßnahme ausgezahlt. Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung ist stets an das Erfüllen von Voraussetzungen geknüpft, die bei der Umsetzung der Maßnahme zu beachten sind. Förderkredite für Gebäudesanierungen vergibt die KfW-Bank im Rahmen der BEG.

Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Im Juli 2022 richtete das Wirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aus. Ziel ist, dass mehr Bürger*innen Fördermittel für die energetische Sanierung erhalten – wobei die Förderhöhe teilweise verringert und einige Programme ganz eingestellt wurden. Die Änderungen traten seit dem 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Alle aktuellen Programme finden Sie im FördermittelCheck. Die folgende Seite wird laufend aktualisiert.

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Wer kann eine BEG-Förderung beantragen?

Das ist von Programm zu Programm unterschiedlich. So gibt es etwa Förderprogramme für Privatpersonen, Freiberufler*innen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Bei einigen Programmen werden die Anträge durch eine/n Energie-Effizienz-Expert*in für Sie eingereicht.

Wie hoch ist die BEG-Förderung?

Für unterschiedliche Maßnahmen gibt es unterschiedliche Fördersätze. Einige Maßnahmen können miteinander kombiniert werden, sodass auch die Fördersätze steigen können. Die konkrete Fördersumme ergibt sich also aus dem Fördersatz und den anfallenden Kosten. Die Fördersumme ist außerdem zusätzlich durch eine Höchstsumme begrenzt. Einige Förderprogramme können auch miteinander kombiniert werden.

Schritt für Schritt: Wie beantrage ich die BEG-Förderung beim BAFA?

Je nach Förderprogramm kann die Antragstellung etwas unterschiedlich ablaufen. Der Antragsprozess läuft in folgenden Schritten ab:

1. Schritt: Holen Sie Angebote ein und beauftragen Sie eine/n Energie-Effizienz-Experte*in

  • Holen Sie Angebot(e) von Fachunternehmen ein. Wichtig: Vergeben Sie noch keinen Auftrag. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.
  • Falls Sie ein/e Energieeffizienz-Experte*in einbinden, muss die technische Projektbeschreibung (TPB) beauftragt werden. Der/Die Energieeffizienz-Experte*in muss Ihnen die „TPB-ID“ zur Verfügung stellen, damit Sie die ID im Antrag eintragen können.

2. Schritt: Stellen Sie den Antrag online

  • Lesen Sie das Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie den Antrag online. Daraufhin erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink für das BAFA-Portal, mit dem Link können Sie Ihren Zugang zum BAFA-Portal aktivieren.

3. Schritt: Vergeben Sie den Auftrag

  • Sie vergeben den Auftrag, woraufhin die Maßnahme umgesetzt wird (Installation, Inbetriebnahme der Anlage). 
  • Das BAFA prüft den Antrag, erstellt und übersendet den Zuwendungsbescheid per Post.

4. Schritt: Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein und beauftragen Sie den/die Energie-Effizienz-Experte*in

  • Falls Sie ein/e Energieeffizienz-Experte*in eingebunden haben, folgt jetzt die Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN). Der/die Energieeffizienz-Experte*in muss Ihnen die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen, diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.
  • Nach Fertigstellung der Maßnahme, erstellen Sie den Online-Verwendungsnachweis und senden ihn ab. Zudem laden Sie die erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal hoch.

5. Schritt: Prüfung und Auszahlung des Zuschusses

  • Das BAFA prüft den Online-Verwendungsnachweis und die Nachweis-Dokumente. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, versendet diesen per Post und zahlt den gewährten Zuschuss an Sie aus.

Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, können Sie sich auch vorab beim BAFA telefonisch beraten lassen: 06196 908-0.

Wann muss die BEG-Förderung beim BAFA beantragt werden?

Hier gilt das gleiche wie bei den meisten Förderprogrammen: In aller Regel muss der Antrag zur Förderung zu Anfang gestellt werden. Erst nach der Antragsstellung kann mit der Umsetzung begonnen werden. Aber erste Schritte wie die Planung und das Einholen von Handwerkerangeboten können natürlich bereits vor der Antragsstellung angegangen werden.

Wann wird die BEG-Förderung vom BAFA ausgezahlt?

Den Zuschuss erhält der/die Antragsteller*in, nachdem die Maßnahmen umgesetzt und die entsprechenden Belege eingereicht wurden.

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Kontaktdaten BAFA

Allgemeine Anfragen:
06196 908-0
Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr

Internet: www.bafa.de

Post-Adresse:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Kontaktformular

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BAFA-Förderung 2022/2023: BEG Einzelmaßnahmen

Die BEG bündelt seit 2021 die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme zur Gebäudesanierung. Verschiedene Programme, die vorher über das BAFA liefen, wurden daher von dem BEG (teilweise mit Anpassungen) übernommen. In der Regel handelt es sich um Förderungen für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch oder Optimierungen der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik. Im Sommer 2022 wurden weitere Änderungen in der BEG vorgenommen, hauptsächlich eine Anpassung der Fördersätze, die hier berücksichtigt werden.

BAFA-Förderung: Einzelmaßnahmen Anlagen zur Wärmeerzeugung – seit dem 15.8.2022

Art der HeizungsanlageHöhe der FörderungHöhe der Förderung mit Heizungs-Tausch-Bonus
Biomasseanlagen10 %20 %
EE-Hybrid mit Biomasseheizung*20 %30 %
Solarthermie25 %

25 %

(kein Tauschbonus)

Wärmepumpe*25 %35 %
Innovative Heizungstechnik25 %35 %
EE-Hybrid*25 %35 %
Wärmenetzanschluss30 %35 %
Gebäuenetzanschluss25 %35 %
Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung20 %, 25 % oder 30 % je nach Biomasse-Anteil

25 %

(kein Tauschbonus)

*weitere 5 Prozent Zuschuss beim Einbau einer effizienten Wärmepumpe.

Wärmepumpe: Vater mit Kindern im Heizungskeller(c) Global Energy Systems / Pixabay

Austauschprämie für alte Heizkessel – seit dem 15.8.2022

Zusätzlich zum regulären Fördersatz enthält die BEG einen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent für den Austausch von Gaskesseln, die älter als 20 Jahre sind. Damit wird die Austauschprämie für Ölheizungen erweitert um Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen, um den Umstieg auf eine erneuerbare Wärmeversorgung voranzubringen.

Die fossilen Anlagen müssen noch funktionstüchtig, aber mindestens 20 Jahre alt sein (Ausnahme: Gasetagenheizung). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. Auch wer lediglich eine Solarkollektoranlage einbaut, erhält keine Austauschprämie, da eine solche Anlage die Heizlast eines Gebäudes nicht allein tragen kann.

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle – seit dem 15.8.2022

Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit 15 Prozent vom BAFA bezuschusst. Das gilt für

  • die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecke und Bodenflächen sowie die Erneuerung von Vorhangfassaden
  • den Austausch oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz.

Werden die Einzelmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, können weitere 5 Prozent Förderung ausgezahlt werden, sodass der maximale Fördersatz 20 Prozent beträgt. Die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen und die Förderung ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Den Antrag muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in stellen.

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Anlagentechnik – seit dem 15.8.2022

Für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik, die nicht zur Heizung gehört, zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent aus, wenn es sich um folgende Maßnahmen handelt:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von "Efficiency Smart Home" in Wohngebäuden
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung oder Beleuchtungssystemen in Nichtwohngebäuden

Sie können weitere 5 Prozent Förderung erhalten, wenn die Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind.

Für Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik muss die Mindestinvestition 2.000 Euro betragen und die Förderung ist auf 60.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Den Antrag für die Förderung muss ein/e Energieeffizienz-Expert*in stellen.

BAFA-Förderung BEG Einzelmaßnahmen Heizungsoptimierung – seit dem 15.8.2022

Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, speziell in Kombination durchgeführter Pumpentausch und hydraulischer Abgleich, zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent. Zusätzlich sind 5 Prozent drin, wenn die Optimierungen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans durchgeführt werden.

BAFA-Förderung: BEG Einzelmaßnahmen Fachplanung & Baubegleitung – seit dem 15.8.2022

Eine fachgerechte Planung und Baubegleitung garantiert Ihnen, dass Ihre gewünschten Maßnahmen mit dem bestmöglichen Ergebnis umgesetzt werden und Sie am Ende auch die höchstmögliche Energieeinsparung erreichen.

Lassen Sie sich eine der vier oben genannten Einzelmaßnahmen fördern und nehmen dafür Leistungen zur Fachplanung oder Baubegleitung in Anspruch, können Sie diese ebenfalls bezuschussen lassen. Das BAFA übernimmt dabei 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Was sind förderfähige Kosten?

Zu den förderfähigen Kosten gehören alle Ausgaben rund um die Installation der neuen Heizung: von der neuen Heiztechnik, dem Ausbau und der Entsorgung der alten Anlage bis zur Montage der neuen Heizung.

Auch notwendige Wanddurchbrüche, der Anschluss ans öffentliche Versorgungsnetz oder Probebohrungen für eine Wärmepumpenanlage zählen beispielsweise zu den förderfähigen Kosten. Das gleiche gilt für die Kosten für eine/n Energieberater*in, für das Planen und Überwachen der Bauleistungen und die Bestätigung, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.

Hinweis: Da die Kosten für die Höhe der Förderung ausschlaggebend sind, sollten Sie sich als Bauverantwortliche detaillierte Kostenvoranschläge und Angebote erstellen lassen. Wenn Sie den Antrag für die Förderung durch das BAFA einmal gestellt haben, können Sie die Kosten nicht mehr nach oben korrigieren.

BAFA-Förderung: Energieberatung für Wohngebäude

Neben den BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen ist das BAFA auch für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zuständig. Energieberatungen garantieren, die höchstmögliche Energieeinsparung zu erzielen. Damit die aufwendigen Maßnahmen zur Modernisierung oder Sanierung mit der erhofften Qualität durchgeführt werden, fördert der Bund auch Energieberatungen. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel "Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude vom BAFA".

Kombination von BAFA- / KfW-Förderung & Steuerermäßigung

Das Kombinieren der BAFA-Förderung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Dabei dürfen Kredite, Zuschüsse und Zulage in der Summe nicht über der Förderquote von maximal 60 Prozent liegen. Nicht zulässig hingegen ist das Kumulieren mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in selbst bewohnten Häusern. In diesem Überblick erfahren Sie mehr zu Steuerabsetzung als alternative Förderung für die Gebäudesanierung.

Nutzen Sie den FördermittelCheck, um Förderprogramme zu finden, die nicht in dieser Übersicht der BEG-Programme aufgeführt sind. Und der ModernisierungsCheck zeigt Ihnen, welche Modernisierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind und wie hoch die Einsparungen ausfallen können.

Autorin: Karin Adolph / Marcus Weber

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