Alle Fördermittel für Modernisierung & Neubau

Von der neuen Heizanlage im Keller bis zur Dämmung am Dach: Es gibt viele Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, die meist in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten gefördert werden. Hier hilft co2online: Alle Fördermittel für Ihr geplantes Vorhaben finden Sie im FördermittelCheck und in der Fördergeld-Broschüre (PDF, 9,68 MB) (Stand: November 2021).

Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Juli 2022 richtet das Wirtschaftsministerium die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aus. Ziel ist, dass mehr Bürger*innen Fördermittel für die energetische Sanierung erhalten – wobei die Förderhöhe teilweise verringert und einige Programme ganz eingestellt werden. Die Änderungen treten ab dem 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Alle aktuelle Programme finden Sie im FördermittelCheck, einen Überblick über die Änderungen finden Sie hier.

FördermittelCheck

Nicht verpassen: Finanzielle Unterstützung bei Modernisierung oder Neubau und Elektromobilität sichern. In wenigen Sekunden alle Zuschüsse, Fördermittel und -programme von KfW, BAFA, Bund, Ländern, Kommunen und Stadtwerken finden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Alle aktuellen Änderungen im Überblick

Stufe 1 ab dem 28.07.2022

Folgende Programmvarianten werden am 28.07.2022 eingestellt:

- BEG Wohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen (262)
- BEG Nichtwohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen (263)
- BEG Wohngebäude – Zuschuss Effizienzhaus (461)
- BEG Nichtwohngebäude – Zuschuss (463)

Folgende Änderungen werden am 28.07.2022 an den bestehenden Sanierungsprogrammen vorgenommen:

- iSFP-Bonus entfällt

- Effizienzhaus-Stufe 100 entfällt

Stufe 2 ab dem 15.08.2022

Anpassungen in der Sanierungsförderung

- Reduzierung der Fördersätze (261, 263)

Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude werden abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht

- Reduzierung des Kreditbetrages für Nichtwohngebäude (263)

Der Kreditbetrag beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und neu maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

- Einschränkung der Förderfähigkeit für Wärmeerzeuger bei Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden (261, 263)

Nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien werden gefördert. Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.

- Einführung eines Kesseltauschbonus

Gilt für alte Gasheizungen (20+) mit 10 Prozent zum regulären Fördersatz

Anpassungen in der Neubauförderung

- Reduzierung des Kreditbetrages für Wohngebäude (261)

Der maximale Kreditbetrag für das Effizienzhaus 40 NH wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit abgesenkt.

- Reduzierung des Kreditbetrages für Nichtwohngebäude (263)

Die Obergrenze des Kreditbetrags wird reduziert und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

- Absenkung der Fördersätze (261, 263)

Der Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 NH wird von 12,5 % auf 5 % reduziert.

Stufe 3 ab dem 22.09.2022

- Einführung Effizienzhaus / Effizienzgebäude "Worst Performing Building"-Bonus.

Ab dem 22.09.2022 werden in der Sanierungsvariante zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) in den Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB (nur NWG) und 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB (nur NWG) gefördert.

"Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.

Artikel

Wer vergibt Fördermittel?

Gefördert wird meist vom Staat, der durch sinkenden Energiebedarf in den Gebäuden seinen Klimaschutzzielen näher kommen möchte. Die staatliche Förderung wird über die bundeseigene Förderbank KfW oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Die beiden Fördergeber informieren Sie auf ihren Websites über ihre Angebote und bieten auch telefonische Beratung an:

  • KfW: 0800 539 9002
  • BAFA: 06196 908 1001

Auch einzelne Bundesministerien, Länder, Kommunen, regionale Energieversorger und einige Hersteller energiesparender Produkte unterstützen Sie bei der Finanzierung.

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Wichtiger als die lukrativste Förderung ist es, die richtige Modernisierungsmaßnahme zu finden. Häufig ist der beste Weg, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Einige Förderprogramme setzen dies sogar voraus. Außerdem wird auch die Energieberatung gefördert. Das Effizienzexperten-Verzeichnis listet unter www.energie-effizienz-experten.de Berater*innen, die im Sinne von KfW und BAFA als förderfähig gelten. Zumeist kann ein/e Energieberater*in vor Ort Ihnen auch direkt etwas zu den Fördermöglichkeiten sagen. Einige Fördermittel dürfen sogar nur von einem/r dieser zertifizierten Berater*in beantragt werden.

Wenn geklärt ist, was modernisiert werden muss, sollten Sie weitere Maßnahmen in Betracht ziehen. Wird beispielsweise die Fassade gedämmt, sollte anschließend die Heizanlage an den veränderten Wärmebedarf angepasst werden, damit sie effizient läuft. Auch dies wird gefördert – mit einem beträchtlichen Zuschuss. Es muss aber nicht gleich das komplette Gebäude energetisch saniert werden. Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise der Einbau energieeffizienter Heiztechnik oder die Verwendung erneuerbarer Energien, werden ebenfalls gefördert. Ob eine Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahmen bei Ihnen wirtschaftlich sinnvoller sind, berechnet der ModernisierungsCheck.

Welche Fördermittel gibt es?

Die KfW-Bank fördert den Bau und Erwerb von energieeffizienten Häusern, die energetische Sanierung sowie Investitionen in einzelne Energiesparmaßnahmen mit Krediten und Zuschüssen. Je näher das Gebäude dabei dem Neubaustandard kommt (Effizienzhaus 100) oder ihn übertrifft, desto höher die Förderung. Um die Förderung für ein KfW-Effizienzhaus in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen unabhängigen Sachverständigen als qualifizierten Baubegleiter hinzuziehen. Die KfW-Bank unterstützt auch diese „Qualifizierte Baubegleitung“ mit einem Zuschuss.

Für den Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen können Hauseigentümer beim BAFA Zuschüsse beantragen. Mini-Blockheizkraftwerke werden ebenfalls gefördert. Die BAFA-Förderung lässt sich teilweise mit KfW-Programmen kombinieren.

Überblick: Förderfähige Maßnahmen (KfW und BAFA)

MaßnahmeFörderung
professionelle BaubegleitungZuschuss in Höhe von 50 Prozent (KfW)
Einbau von Brennstoffzellensystemen für Wärme- und StromversorgungGrundförderung von 6.800 Euro und einer leistungsabhängigen Zusatzförderung von 550 Euro je angefangener 100 Watt (KfW)
Einsatz und Umstellung auf erneuerbare Energienbis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit (KfW)
Beratung von Eigentümern durch Energieberater*in80 Prozent Zuschuss zum Beratungshonorars (BAFA)

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in den Artikeln "KfW-Förderung: Altersgerecht umbauen" und "BAFA-Förderung: Alle Förderprogramme für die energetische Modernisierung".

Wie kann ich Fördermittel beantragen?

Die Prozesse fürs Beantragen von Fördermitteln sind sehr unterschiedlich. Aber es unterlaufen häufig ähnliche Fehler:

• bei der Reihenfolge: Oft müssen Sie zuerst die Fördermittel beantragen. Dann erst darf die Maßnahme beginnen.

• Wenn Sie nach der Beantragung selbst Hand anlegen möchten, ist auch Vorsicht geboten: Einige Förderprogramme legen Wert auf fachmännische Ausführung und fördern keine Eigenleistungen.

• Häufig ist vor dem Antrag eine Energieberatung durch einen unter www.energie-effizienz-experten.de gelisteten Energieeffizienz-Expert*innen vorgeschrieben. Die Bankangestellten, Energieberater*innen und ggf. auch Handwerker*innen können bei der Beantragung unterstützen.

• Außerdem ist zu beachten, dass teilweise Fördermittel aus mehreren Töpfen beantragt werden können. Wenn also eine Fördermöglichkeit gefunden ist, lohnt es sich, nach weiteren Optionen zu suchen und die Kombinierbarkeit (bei Förderprogrammen heißt es „Kumulierbarkeit“) zu prüfen.

KFW: Wichtig zu wissen ist zunächst, dass die KfW keine Bankfilialen betreibt. Daher werden die Kredite über ein Kreditinstitut (z. B. über die Hausbank des Antragstellers) und die Zuschüsse im Internet über das Zuschussportal der KfW beantragt.

BAFA: Der Antrag wird in der Regel über Formulare gestellt, die das BAFA auf der Website des jeweiligen Programms bereitstellt. Für einige Programme gibt es auch eine Registrierung, bei der man einen Login erhält.

Weitere Informationen zu der Antragsstellung finden in den jeweiligen Artikeln über die KfW und die BAFA-Förderung.

Wo finde ich Förderprogramme?

Wer sich einen Überblick über Förderungen für bestimmte Maßnahmen verschaffen möchte, kann den FördermittelCheck nutzen. Der kostenlose Online-Ratgeber berücksichtigt auch den Wohnort und die Eckdaten des Gebäudes und wird kontinuierlich aktualisiert.

Die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme rund um Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind in der aktualisierten Fördergeld-Broschüre von co2online zusammengefasst. Die vom Bundesumweltministerium geförderte Übersicht richtet sich an private Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt oder als PDF (PDF, 9,68 MB) heruntergeladen werden (Stand: Januar 2022) - Aktualisierung folgt!.