Stufe 1 ab dem 28.07.2022
Folgende Programmvarianten werden am 28.07.2022 eingestellt:
- BEG Wohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen (262)
- BEG Nichtwohngebäude – Kredit Einzelmaßnahmen (263)
- BEG Wohngebäude – Zuschuss Effizienzhaus (461)
- BEG Nichtwohngebäude – Zuschuss (463)
Folgende Änderungen werden am 28.07.2022 an den bestehenden Sanierungsprogrammen vorgenommen:
- iSFP-Bonus entfällt
- Effizienzhaus-Stufe 100 entfällt
Stufe 2 ab dem 15.08.2022
Anpassungen in der Sanierungsförderung
- Reduzierung der Fördersätze (261, 263)
Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung zum Effizienzhaus / Effizienzgebäude werden abgesenkt und im Gegenzug eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt, die in etwa einem Zuschuss von 15 % entspricht
- Reduzierung des Kreditbetrages für Nichtwohngebäude (263)
Der Kreditbetrag beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und neu maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Einschränkung der Förderfähigkeit für Wärmeerzeuger bei Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden (261, 263)
Nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien werden gefördert. Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
- Einführung eines Kesseltauschbonus
Gilt für alte Gasheizungen (20+) mit 10 Prozent zum regulären Fördersatz
Anpassungen in der Neubauförderung
- Reduzierung des Kreditbetrages für Wohngebäude (261)
Der maximale Kreditbetrag für das Effizienzhaus 40 NH wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit abgesenkt.
- Reduzierung des Kreditbetrages für Nichtwohngebäude (263)
Die Obergrenze des Kreditbetrags wird reduziert und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Absenkung der Fördersätze (261, 263)
Der Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 NH wird von 12,5 % auf 5 % reduziert.
Stufe 3 ab dem 22.09.2022
- Einführung Effizienzhaus / Effizienzgebäude "Worst Performing Building"-Bonus.
Ab dem 22.09.2022 werden in der Sanierungsvariante zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) in den Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB (nur NWG) und 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB (nur NWG) gefördert.
"Worst Performing Buildings" sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.